Vertragsbedingungen

1. Jeder Schüler unterliegt der geltenden Schulordnung des TC (Taekwondo Center) und erkennt diese als Vertragsbestandteil an.
2. Das TC ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Mitglied hat diese Änderungen zu akzeptieren, sofern diese Änderungen dem Mitglied sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.
3. Das TC lässt seinen Schülern Unterricht in der Kampfkunst des Taekwondo in vom TC bereitgestellten Unterrichtsräumen erteilen. Der/die Betreiber des TC  bestimmen alleinig das Schulungspersonal. Personengebundene Ansprüche bestehen diesbezüglich von Seiten der Schüler nicht.
4. Das TC behält sich Änderungen der Öffnungszeiten (Stundenplan) vor. Auch kann eine Zweigstelle oder Stammschule kurzfristig geschlossen werden, insbesondere bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.
5. Aus der Absage eines Trainings, gleich aus welchen Gründen, kann das Mitglied keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ableiten.
6. Das TC behält sich eine Veränderung der Beitragshöhen bei Neuanmeldungen vor.
7. Die Nichtnutzung der Einrichtungen+Unterrichtsangebote des TC berechtigen nicht zur Verminderung/Rückforderung der vereinbarten Beiträge.
8. Bezahlt ein Mitglied seine Beiträge nicht oder nicht fristgerecht oder verstößt es gegen Bestimmungen der Vertragsbedingungen oder leistet es den  Anordnungen des Personals nicht Folge kann das TC die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort auflösen. Für diesen Fall werden die Beiträge bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit laut Vertrag sofort fällig. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten 9 % Zinsen p.a. als vereinbart. Die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind dann vom Mitglied zu bezahlen.
9. Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweils gültigen Trainingsplan (siehe Internet/Aushang).
10. Die Schüler nutzen das Unterrichtsangebot und die Einrichtungen des TC auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung der Betreiber die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt, Zufall und Mängel, die trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt auftreten oder die dem Schüler bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit ohnehin offensichtlich sind, haftet der Betreiber nicht.
11. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die jeweilige Schule eingebrachten Sachen wird – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Betreibers - nicht gehaftet
12. Der Betreiber und/oder seine Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei (eigenem) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Einrichtungen der Schule nicht bestimmungsgemäß benutzt werden oder den Anweisungen des Lehrpersonals nicht entsprechend nachgekommen werden.
13. Die Kündigungsfristen sind einzuhalten.
14. Das TC ist in Ausnahmefällen bereit, den Vertrag vorübergehend stillzulegen, dies geschieht ausschließlich aus Gründen einer schwerwiegenden Verletzung / Erkrankung oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes des Schülers, wobei der Schüler diese Gründe entsprechend nachzuweisen hat. Diese Stilllegung ist bei Kleinkindern (im Alter von 3-5 Jahren) grundlos möglich. Wird der Vertrag stillgelegt, verpflichtet sich der Schüler zur Fortzahlung des Schulbeitrags für 1 Monat im Fall der Stilllegung von 12-2 Monaten. Eine Stilllegung für kürzere bzw. längere Zeiträume ist ausgeschlossen. Andere Nachlässe sind ausgeschlossen. Im Falle einer Kündigung kann nicht stillgelegt werden bzw. im Falle einer Kündigung während der Stilllegung wird der Stilllegungszeitpunkt rückwirkend als Kündigungszeitpunkt, inkl. der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Monate, gerechnet. Die Stilllegung hat rechzeitig zu erfolgen, sprich mindestens bis zum 15. des Monats und tritt immer erst mit 1. des Folgemonats in Kraft. Stilllegungen im Nachhinein werden nicht anerkannt. Stilllegungen wegen leichten Verletzungen / Erkrankungen oder Urlaub sind nicht möglich.
15. Der Schulbeitrag dient der geordneten Aufrechterhaltung eines durchgehenden Schulbetriebes. Es ist insbesondere auch während der Kündigungsfrist sowie auch dann zu entrichten, wenn der Schüler am Unterricht aus solchen Gründen nicht teilnimmt, die in seiner Sphäre gelegen sind. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Schulbeiträgen findet daher nicht statt.
16. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (inkl. Schulordnung) bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen d. Gesamtvertrages unberührt.
17. Bei buchhalterischen Fragen bitten wir um Email an buchhaltung@yu-taekwondo.at, Abmeldungen bitte an abmeldung@yu-taekwondo.at
18. Der Schüler verpflichtet sich zur sofortigen Bekanntgabe von Änderungen seiner Daten (Name, Adresse, Email, Telefon, Kontodaten, usw.).
19. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist möglich im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung und bei Umzug (Entfernung mehr als 25 km von einem unserer Standorte).
20. Für den Fall der Verlegung oder Schließung der Trainingsstätte wird vereinbart: Die Verlegung der Trainingsstätte innerhalb des Stadtgebietes oder  einer Entfernung von 20 km vom bisherigen Standort berechtigt nicht zur Vertragsauflösung. Dies gilt sinngemäß auch bei dauerhafter Schließung einer Trainingsstätte,  sofern im Stadtgebiet oder innerhalb einer Entfernung von 20 km vom bisherigen Standort eine andere Trainingsstätte besteht.

Datenschutz:
Die von uns bei Ihnen erhobenen Daten zum Zwecke der Kundendatenverwaltung werden von den Betroffenen selbst erfragt und mitgeteilt. Als Betroffener dieser Datenverarbeitung haben Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an buchhaltung@yu-taekwondo.at oder schreiben Sie an YOUNG-UNG Taekwondo, Kaiserstraße 61, 1070 Wien.

Bsp. Kündigungserklärung:
Vertragsunterzeichnung mit 1.3. und erste Kündigungsmöglichkeit mit 30.6. bzw. im Anschluss 31.12. und 30.6.!
Sie müssen Ihre Kündigung spätestens am „30.4.“ schriftlich per Email erklären, damit der Vertrag am 30.6. endet. Sie müssen Ihre Kündigung spätestens am „31.10.“ schriftlich per Email erklären, damit der Vertrag am 31.12. endet.

Schulordnung

  1.  Jeder Schüler unterliegt der Schulordnung und hat den Anweisungen des Schulungspersonals Folge zu leisten.
  2. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände Geld und sonstige Sachen wird keine Haftung von Seiten des TC (Taekwondo Centers) übernommen.
  3. Verschuldete Sachbeschädigungen in der Übungshalle, in den Umkleideräumen oder an sonstigen Gebäudeteilen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
  4. Unsportliches bzw. unkameradschaftliches Verhalten sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes oder gegen die Schulordnung können den sofortigen Ausschluss des Schülers aus der Schule zur Folge haben, wobei verschuldensabhängig noch ausstehende Unterrichtsgebühren umgehend zu zahlen sind. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Schadenersatz, Verbote u. a.) von Seiten der Schulbetreiber bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  5. Während des Trainings ist ein von der Schule vorgeschriebener Taekwon Do Anzug (Dobok) mit dem entsprechenden Gürtel zu tragen. Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweils gültigen Trainingsplan (siehe Aushang).
  6. Auf Verlangen der/des Betreibers des TC ist der Schüler verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, ebenso auf Anforderung ein ärztliches Attest.
  7. Der Missbrauch von Techniken des Traditionellen Taekwondo auch ausserhalb des Unterrichts z.w. der Schule kann den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
  8. Änderungen jeglicher Art bleiben der Schulleitung vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben (z.B. Trainingszeiten, Kursgebühren, Schulordnung).
  9. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Schulordnung bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

 
Die Systemleitung